Die Bermark Incoming GmbH vermittelt Reiseleistungen in Paketform an Auftraggeber, die sich verpflichten die Reise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten und als Veranstalter aufzutreten. Die Bermark Incoming GmbH ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Vertragspartnern. Änderungen in den Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber gelten nur, wenn Bermark Incoming GmbH diese schriftlich anerkennt oder in der Reservierungsbestätigung als Änderung aufführt. (Stand: 01.10.2017)
Schriftlich, mündlich oder per Email kann eine Bestellung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere
schriftliche Rückbestätigung oder Rechnung zustande.
Vertragliche Leistungen sind laut unseren Reisebestätigungen bindend. Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform. Unwesentliche Änderungen der vereinbarten Reiseleistung sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtheit der Reise nicht betroffen ist.
Bermark Incoming GmbH ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises müssen in diesem Fall ausgewiesen werden. Außerdem ist die Bermark Incoming GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Jede Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetag verlangt wird, ist ungültig. Bei der Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber BERmark Incoming GmbH schriftlich geltend zu machen. Die BERmark Incoming GmbH behält sich vor, Preisanpassungen unterjährig vorzunehmen, sofern unzumutbare Abgaben wie zum Beispiel City-Tax, Kulturförderabgaben, Änderung der Mehrwertsteuersätze o. ä. durch die Kommune, das Land oder durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auferlegt werden.
Die Bermark Incoming GmbH steht als Kaufmann für die ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Auftraggeber ist Reiseveranstalter nach §651 a BGB. Eventuelle Beanstandungen sind vor Ort unverzüglich anzuzeigen und von den
Leistungsträgern schriftlich zu bestätigen.
Bei Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, besteht Anspruch auf Abhilfe unter Mithilfe des Auftraggebers. Kann diese Abhilfe nicht geleistet werden, besteht Recht auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung ist die Anzeige der Mängel vor Ort. Ansprüche müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach Reiseende. Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monates geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis die schriftliche Zurückweisung durch die BERmark Incoming GmbH erfolgt.
Die Bermark Incoming GmbH ist berechtigt, ab 6 Wochen vor Leistungsbeginn 20 % des voraussichtlichen Gesamtumsatzes als Vorauszahlung zu verlangen. Eine Depositrechnung wird dem Kunden übermittelt. Abweichende Bedingungen können in der Reisebestätigung aufgeführt werden. Der vollständige Reisepreis muss bis 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung von Fristen ist Bermark Incoming GmbH berechtigt, nach Mahnung, die Reise zu stornieren. Rücktrittsgebühren müssen als Entschädigung gezahlt werden. Ist der Besteller mit laufenden Zahlungen im Verzug und hat auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht gezahlt, ist ein Rücktritt von Bermark Incoming GmbH möglich. Bei Zahlungen aus Nicht-EU Ländern übernimmt der Auftraggeber die Kosten, die durch den Währungswechsel sowie Bankbearbeitungsgebühren entstehen für beiden Parteien in voller Höhe.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Veranstalters werden nur die ersparten Aufwendungen erstattet. Sollten die Rücktrittsbedingungen abweichen, weist Bermark Incoming GmbH Sie im Angebot gesondert darauf hin.
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Tickets für Beförderungsleistungen beinhalten, werden bei Stornierung die Eintrittskarten sowie Tickets in voller Höhe berechnet, sofern Wiederverkauf nicht möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei BERmark Incoming GmbH. Dem Reisenden steht das Recht zu, Bermark Incoming GmbH nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht entstanden ist oder dieser Schaden wesentlich niedriger als die genannte Entschädigungspauschale ist.
Ein Rücktritt des Auftraggebers wird nach folgenden Stornosätzen errechnet:
Bis 42 Tage vor Anreise keine
41 - 28 Tage vor Anreise 20 %
27 - 15 Tage vor Anreise 40 %
14 - 07 Tage vor Anreise 80 %
06 - 01 Tag vor Anreise 90 %
Am Tag der Anreise 100 % Stornogebühr vom Reisepreis.
Wird eine Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt gestört oder verhindert, können beide Vertragspartner zurücktreten. Der
Auftraggeber hat in jedem Fall bei Dritten fest gebuchte Leistungen zu zahlen.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn BERmark Incoming GmbH für einen, dem Reisenden entstehenden, Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Der Reisende kann BERmark Incoming GmbH an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bermark Incoming GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der BERmark Incoming GmbH maßgeblich.
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Kalkulations- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Bermark Incoming GmbH, Christburger Str. 47, 10405 Berlin